WIEN (dpa-AFX) - Nach einer ersten Verurteilung des Signa-Gründers René Benko hat nun der österreichische Oberste Gerichtshof (OGH) das letzte Wort. In einem Berufungsverfahren verhandelt der Senat am Donnerstag (10 Uhr) über die Rechtmäßigkeit des Urteils vom Oktober 2025. Der österreichische Investor war wegen Schädigung seiner Gläubiger vom Landesgericht Innsbruck zu zwei Jahren Haft verurteilt worden. In einem Teilaspekt der Anklage wurde er damals freigesprochen.
Sowohl Verteidigung wie Staatsanwaltschaft hatten das Urteil angefochten. Mit einer Entscheidung des OGH wird noch am Donnerstag gerechnet.
In dem Verfahren geht es um eine 300.000-Euro-Schenkung Benkos an seine Mutter, mit der er Vermögen beiseitegeschafft haben soll. Dafür wurde er zur Haftstrafe verurteilt. Eine Mietkostenvorauszahlung in Höhe von 360.000 Euro wertete das Gericht dagegen als nicht strafwürdig.
Empfehlung: Urteil soll Schuldspruch bestätigen
Die Generalprokuratur, die den OGH in solchen Fällen als Rechtsvertretung der Republik Österreich berät, empfiehlt, den Schuldspruch Benkos zu bestätigen, aber den teilweisen Freispruch aufzuheben. Bei Aufhebung des Freispruchs müsste das Landesgericht Innsbruck den Fall in diesem Punkt neu verhandeln. Der OGH ist an den Rat der Generalprokuratur nicht gebunden, folgt ihm aber in der Regel.
Benko, der alle Vorwürfe bestreitet, sitzt seit Januar 2025 in Untersuchungshaft. Er hatte mit seinem verschachtelten Immobilien- und Handelsimperium Signa rund 20 Jahre lang ein Milliarden-Vermögen aufgebaut. Steigende Zinsen und Baukosten sowie risikoreiche Zukäufe wie die der deutschen Warenhauskonzerne Karstadt und Kaufhof trieben die Signa in die Insolvenz.