Europas oberstes Gericht hat am Donnerstag die Klage von Google, einer Tochtergesellschaft von Alphabet NASDAQ:GOOG, gegen eine Rekordstrafe abgewiesen, die die EU-Kartellbehörden vor acht Jahren wegen der Nutzung des mobilen Betriebssystems Android zur Verdrängung von Konkurrenten verhängt hatten.
Die Europäische Kommission hatte ursprünglich eine Geldbuße in Höhe von 4,34 Milliarden Euro verhängt, die jedoch 2022 von einem untergeordneten Gericht auf 4,1 Milliarden Euro herabgesetzt wurde.
„Die von Google und seiner Muttergesellschaft Alphabet gegen das Urteil des Gerichts eingelegte Berufung wird zurückgewiesen, womit die gegen Google Search wegen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung im Zusammenhang mit dem Android-Betriebssystem verhängte Geldbuße bestätigt wird“, erklärte der in Luxemburg ansässige Gerichtshof der Europäischen Union.
Der Fall lautet C-738/22 P, Google und Alphabet gegen Kommission.