- von Foo Yun Chee und Sudip Kar-Gupta
NASDAQ:GOOG, ein Unternehmen von Alphabet, Google, hat am Donnerstag seinen Rechtsstreit gegen eine Rekordstrafe verloren, die vor acht Jahren von den EU-Kartellbehörden wegen der Nutzung seines mobilen Betriebssystems Android zur Verdrängung von Konkurrenten verhängt worden war. Dieses Gerichtsurteil dürfte Europas Vorgehen gegen die „Big Tech“-Unternehmen weiter verstärken.
Die Europäische Kommission hatte Google ursprünglich im Jahr 2018 eine Geldbuße in Höhe von 4,34 Milliarden Euro auferlegt, weil das Unternehmen Vereinbarungen getroffen hatte, die Smartphone-Hersteller dazu zwangen, die Google-Suche, den Chrome-Browser und den Google Play-App-Store auf ihren Android-Geräten vorzuinstallieren, und sie daran hinderten, konkurrierende Android-Systeme zu nutzen.
Ein untergeordnetes Gericht hatte die Geldbuße im Jahr 2022 auf 4,1 Milliarden Euro herabgesetzt, nachdem die weltweit beliebteste Suchmaschine die EU-Strafe angefochten hatte. Google legte daraufhin Berufung beim Europäischen Gerichtshof in Luxemburg ein, dem höchsten Gericht Europas.
Das Gericht gab der EU-Kartellbehörde Recht.
„Die von Google und seiner Muttergesellschaft Alphabet gegen das Urteil des Gerichts eingelegte Berufung wird zurückgewiesen, womit die gegen Google Search wegen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung im Zusammenhang mit dem Android-Betriebssystem verhängte Geldbuße bestätigt wird“, erklärten die Richter.
Ein Google-Sprecher erklärte, das Urteil berücksichtige nicht die Investitionen des Unternehmens, um sicherzustellen, dass Android offen, interoperabel und kostenlos bleibt.
„Auf jeden Fall haben wir unsere Vereinbarungen bereits 2018 an die ursprüngliche Entscheidung angepasst und konzentrieren uns weiterhin auf Innovation und Offenheit für unsere Nutzer, Partner und Entwickler“, so Google.
Google hat in den letzten Jahrzehnten wegen verschiedener kartellrechtlicher Verstöße EU-Geldbußen in Höhe von fast 11 Milliarden Euro erhalten.
In naher Zukunft werden wahrscheinlich weitere Geldbußen folgen, da dem Unternehmen vorgeworfen wird, seine eigenen Dienste und Produkte in den Suchergebnissen zu begünstigen, sowie wegen Praktiken im Zusammenhang mit seinem App-Store – beides fällt unter den Digital Markets Act, der darauf abzielt, die Macht der „Big Tech“-Unternehmen einzudämmen.
Der Fall lautet C-738/22 P, Google und Alphabet gegen Kommission.