Die österreichische Bundesregierung will die Weisungsspitze der Staatsanwaltschaften aus dem Justizministerium herauslösen und an eine unabhängige Behörde übertragen. Ein am Montag vom Justizministerium vorgelegter Gesetzentwurf sieht vor, die bisher beim Ministerium angesiedelte Oberaufsicht an eine weisungsfreie Behörde mit dreiköpfiger Leitung zu übergeben. "Mit der Bundesstaatsanwaltschaft schließen wir jeglichen Anschein einer Einflussnahme auf Strafverfahren aus", erklärte Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ). Die drei Bundesstaatsanwälte sollen für eine einmalige Amtszeit von sechs Jahren ernannt werden. Dem Entwurf zufolge nominiert eine Expertenkommission die Kandidaten, bevor das Parlament zustimmt und der Bundespräsident sie ernennt.
Hintergrund der Reform sind jahrelange Debatten über mögliche politische Einmischung in die Justiz, insbesondere im Zuge von Korruptionsermittlungen gegen Spitzenpolitiker in der jüngeren Vergangenheit. Zur Umsetzung des im Regierungsprogramm verankerten Vorhabens benötigt die Drei-Parteien-Koalition aus ÖVP, SPÖ und Neos eine Zweidrittelmehrheit im Parlament und ist damit auf die Stimmen der FPÖ oder der Grünen angewiesen. Die FPÖ hatte sich in der Vergangenheit ablehnend gezeigt. Die Grünen wollen den konkreten Entwurf zunächst prüfen.
Aus den Reihen der Justiz kam jedoch umgehend Kritik an den Plänen. Die Generalprokuratur am Obersten Gerichtshof lehnte den Entwurf ab. Das Vorhaben verfehle sein wichtigstes Ziel und verschiebe den Anschein parteipolitischer Einflussnahme bei der Auswahl der Kandidaten lediglich in das Parlament, teilte die Behörde mit. Die geplante parlamentarische Kontrolle des Abstimmungsverhaltens der drei Leiter in Einzelstrafsachen führe die Idee einer geteilten Verantwortung ad absurdum. Zudem warnte die Behörde vor einem Verlust an Fachwissen durch die auf sechs Jahre befristete Amtszeit ohne Möglichkeit der Wiederbestellung. Einem einzigen Dreiergremium die Behördenleitung, die Fachaufsicht und die bisherigen Aufgaben der Generalprokuratur zu übertragen, sei nicht praxistauglich. Die Behörde forderte, den Entwurf grundlegend neu zu erarbeiten.