- von Francois Murphy
Der österreichische Oberste Gerichtshof bestätigte am Donnerstag die erste von zwei Verurteilungen des ehemaligen Milliardärs René Benko wegen Insolvenzbetrugs, für die er zu zwei Jahren Haft verurteilt worden war, ordnete jedoch eine Neuverhandlung hinsichtlich eines separaten Anklagepunkts an, in dem er im selben Verfahren freigesprochen worden war.
Die Fälle sind die ersten Strafverfahren, die sich aus dem Zusammenbruch des von Benko gegründeten Immobilienkonzerns Signa ergeben. Zu seiner Blütezeit kontrollierte Signa ein riesiges Portfolio an Luxusimmobilien und Einzelhandelsvermögen, darunter das New Yorker Chrysler Building und die britischen Selfridges-Kaufhäuser.
Der Zusammenbruch von Signa Ende 2023 war die größte Insolvenz Österreichs; die Staatsanwaltschaft schätzt den durch mutmaßliche Straftaten im Zusammenhang mit dem Zusammenbruch verursachten finanziellen Schaden auf rund 1,5 Milliarden Euro (bzw. 1,7 Milliarden US-Dollar).
Die Verurteilung bezieht sich auf eine Überweisung in Höhe von 300.000 Euro an Benkos Mutter, als sich Signa bereits in finanziellen Schwierigkeiten befand. Die Staatsanwaltschaft bezeichnete dies als Versuch, Vermögenswerte vor den Gläubigern in Sicherheit zu bringen – eine Anschuldigung, die Benko bestreitet.
Der Oberste Gerichtshof bestätigte dieses Urteil, womit Benko keine weiteren Rechtsmittel mehr zur Verfügung stehen. Er ordnete jedoch eine Neuverhandlung in einem separaten Anklagepunkt an, bei dem es darum geht, ob eine Mietvorauszahlung in Höhe von 360.000 € sowie weitere Zahlungen für ein Haus in Innsbruck ebenfalls einen Versuch darstellten, Vermögenswerte vor den Gläubigern in Sicherheit zu bringen.
„Wir sind optimistisch, dass wir beim zweiten Mal einen Freispruch erreichen können“, sagte Benkos Anwalt Thomas Pillichshammer gegenüber Reportern nach der Entscheidung eines aus fünf Richtern bestehenden Senats.
Er erklärte, die Verteidigung werde neue Argumente vorbringen, lehnte es jedoch ab, diese näher zu erläutern. Der 49-jährige Benko nahm an der Berufungsverhandlung nicht teil. Er bestreitet jegliches Fehlverhalten.
Im Wiederaufnahmeverfahren muss das erstinstanzliche Gericht eine neue Gesamtstrafe verhängen, die sich auf den ersten Anklagepunkt bezieht – oder, falls Benko auch im zweiten Anklagepunkt für schuldig befunden wird, auf beide Anklagepunkte.
(1 US-Dollar = 0,8766 Euro)