Der Hersteller des Möbelsystems USM Haller hat im Streit um Urheberschutz einen Etappensieg erzielt. Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hatte zunächst verneint, dass es sich bei dem aus Modulen zusammengesetzten Schweizer Designklassiker um ein Werk der angewandten Kunst handelt und Urheberschutz abgelehnt. Dieses Urteil hob der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag auf.
Der Vorsitzende Richter Thomas Koch sagte in der Urteilsbegründung, als Kriterium für die Originalität eines Werks könne auch die Präsentation in Kunstausstellungen und Museen herangezogen werden. USM Haller ist im New Yorker Museum of Modern Art vertreten. Auf die subjektive Absicht des Urhebers komme es dagegen nicht entscheidend an, so Koch weiter.
Der BGH verwies den Fall an das OLG Düsseldorf zurück, das nun nach den neuen Maßstäben entscheiden muss, ob es sich um ein Werk der angewandten Kunst handelt. Dann könnte einem Online-Shop untersagt werden, identische Ersatzteile zu liefern und diese auf Bestellung von seinem Servicedienst zusammenzubauen.