Allianz SE/ Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052: Erwerb eigener Aktien

Allianz SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

29.06.2026 / 13:57 CET/CEST

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München, den 29.06.2026

Im Zeitraum vom 22. Juni 2026 bis einschließlich 26. Juni 2026 hat die Allianz SE insgesamt 269.707 Aktien im Rahmen ihres laufenden Aktienrückkaufprogramms gekauft, das mit der Bekanntmachung vom 12. März 2026 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 angekündigt wurde.

Dabei wurden jeweils folgende Stückzahlen gekauft:

DatumStück AktienDurchschnittskurs (EUR)22.06.2026 52.363 403,6576 23.06.2026 48.864 403,7421 24.06.2026 55.000 404,5555 25.06.2026 56.500 406,3773 26.06.2026 56.980 407,3193

Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 13. März 2026 bis einschließlich 26. Juni 2026 gekauften Aktien beläuft sich damit auf 3.656.268 Aktien.

Der Erwerb der Aktien der Allianz SE erfolgt ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) und bis zu drei multilaterale Handelssysteme (CBOE DXE, Aquis–EU, Turquoise EU) durch eine von der Allianz SE beauftragte Bank.

Detaillierte Informationen über die Transaktionen gemäß Art. 2 Abs. 3 Delegierte Verordnung (EU) 2016/1052 sind auf der Internetseite der Allianz SE veröffentlicht ().

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