Die Deutsche Post XETR:DHL pocht auf ihre Befreiung von der Mehrwertsteuer auch bei der Geschäftspost. "Die Steuerbefreiung ist europarechtlich zwingend vorgeschrieben und an die Erbringung des postalischen Universaldienstes geknüpft", erklärte der Bonner Konzern am Donnerstag. "Auch die Beförderung von Geschäftskundenbriefen ist nach der einschlägigen Rechtsprechung Teil des Universaldienstes", betonte die Post. Sie reagierte damit auf einen Bericht des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel", Bundesfinanzminister Lars Klingbeil wolle den steuerlichen Vorteil des Konzerns streichen, wenn dieser Geschäftspost einsammelt und verteilt.
In einem Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums heißt es, durch eine solche Regelung könne die öffentliche Hand jährlich mit Steuermehreinnahmen von rund 115 Millionen Euro rechnen. Dieser Referentenentwurf vom 26. Juni sei aber noch nicht in der Bundesregierung abgestimmt.
Die steuerliche Regelung für die Post ist seit Jahren umstritten. Unter anderem die Monopolkommission hatte ein Ende der Umsatzsteuerbefreiung bei Geschäftskundenbriefen gefordert. Die Post hatte solche Pläne immer wieder zurückgewiesen. Der Konzern erbringe als einziger Post- und Paketdienstleister in Deutschland den aufwendigen Universaldienst. Er stelle Post flächendeckend und mit eigener Infrastruktur wie etwa Briefkästen zu. Deshalb falle er unter die Befreiung von der Umsatzsteuer.