Allianz SE/ Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052: Erwerb eigener Aktien

Allianz SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

06.07.2026 / 12:50 CET/CEST

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München, den 06.07.2026

Im Zeitraum vom 29. Juni 2026 bis einschließlich 03. Juli 2026 hat die Allianz SE insgesamt 294.533 Aktien im Rahmen ihres laufenden Aktienrückkaufprogramms gekauft, das mit der Bekanntmachung vom 12. März 2026 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 angekündigt wurde.

Dabei wurden jeweils folgende Stückzahlen gekauft:

DatumStück AktienDurchschnittskurs (EUR)29.06.2026 60.000 409,4055 30.06.2026 59.499 412,0878 01.07.2026 60.404 412,1267 02.07.2026 60.500 417,6660 03.07.2026 54.130 419,5953

Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 13. März 2026 bis einschließlich 03. Juli 2026 gekauften Aktien beläuft sich damit auf 3.950.801 Aktien.

Der Erwerb der Aktien der Allianz SE erfolgt ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) und bis zu drei multilaterale Handelssysteme (CBOE DXE, Aquis–EU, Turquoise EU) durch eine von der Allianz SE beauftragte Bank.

Detaillierte Informationen über die Transaktionen gemäß Art. 2 Abs. 3 Delegierte Verordnung (EU) 2016/1052 sind auf der Internetseite der Allianz SE veröffentlicht ().

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